Um Schusswaffen erwerben zu können, muß neben einem entsprechenden Antrag (entsprechende Formulare gibt's hier), ein "Nachweis der Sachkunde" vorgelegt werden.
Dazu wird ein Lehrgang durchgeführt. Dieser muß mindestens 16 Zeitstunden oder 22 Unterrichtseinheiten je 45min. umfassen.
Folgende Sachgebiete werden vermittelt:
Umgang mit Waffen und Munition, Waffenrecht, Notwehr
Nach Abschluß des Lehrganges muss eine Prüfung abgelegt werden. Diese muß 2 Wochen vorher beim Landratsamt Sachgebiet Waffenwesen unter Angabe der Namen der Prüfungsteilnehmer angemeldet werden.
Der Prüfungsausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern, die alle die Sachkundeprüfung abgelegt haben müssen.
Die Prüfung zum Nachweis der Sachkunde muss aus einem Fragenkatalog vom Bundesverwaltungsamt zusammengestellt sein.